Das war mal wieder ein Geniestreich der ARGE. Eine Mandantin suchte sich eine Arbeit und fand sie. Die Aufnahme der Tätigkeit wies sie der ARGE nach. Die ARGE verlangte nun aber den Nachweis von monatlich 4 Bewerbungen aufgrund der Vereinbarungen in der Eingliederungsvereinbarung!
Dies konnte die Mandantin nicht beibringen, wies aber auf die aufgenommene Tätigkeit hin. Die ARGE sanktionierte nun die Mandantin wegen der nicht nachgewiesenen Bewerbungen um 30% für 3 Monate.
Es versteht sich von selbst, daß deswegen ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht anhängig ist. Wir rechnen in Kürze mit einer Entscheidung!