Freitag, 9. Oktober 2009

Hochschwangere soll Kisten schleppen!

"Auch wenn sie zum Zeitpunkt des notwendigen Umzugs schwanger war, ist es ihr zuzumuten, den Umzug selbst vorzunehmen!" so die ARGE SGB II Burgenlandkreis

Eine schwangere Frau wollte wenige Wochen vor ihrer Entbindung in eine größere Wohnung umziehen. Die beantragten Umzugskosten wurden von der ARGE Burgenlandkreis mangels Notwendigkeit abgelehnt. Der hiergegen von uns erhobene Widerspruch wurde zurückgewiesen. Die ARGE Burgenlandkreis ist tatsächlich der Auffassung, daß es auch einer hochschwangeren Frau zumutbar sei, einen Umzug allein vorzunehmen. Schließlich sei der Hausrat einer Einzimmerwohnung nicht so umfangreich.

Es versteht sich von selbst, daß wir gegen diese Entscheidung sofort Klage erhoben haben. Über den Ausgang werden wir hier selbstverständlich berichten!

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Ärger mit der ARGE SGB II Burgenlandkreis? Dann bitte einen Kommentar hinterlassen! 

Abwrackprämie und Hartz IV

"Wer Hartz IV-Empfangenden die Abwrackprämie vom Regelsatz abziehen will, hat jeglichen Blick für die soziale Realität im Lande verloren" Zitat: Gregor Gysi

Nachdem verschiedene Sozial- und Landessozialgerichte unterschiedlich über die Anrechnung einer bewilligten Abwrackprämie entschieden haben, hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Halle nun ein Magdeburger Urteil bestätigt, wonach die Abwrackprämie nicht anzurechnen ist.

Dies ist auch nur folgerichtig. Denn bereits der Präsident des Bundessozialgerichts hat sich - zwar nicht im Rahmen eines Urteils aber dennoch öffentlich - zur Abrackprämienproblematik bekannt. Er verwies auf eine Klausel in Paragraf 11 des SGB II, wonach zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dies ist zwar noch keine Rechtsprechung. Die Erfolgsaussichten einer Berufung bzw. Revision sind durch diese Äußerung aber bestens.

Hier gibt es dazu mehr Informationen:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,614903,00.html

Der MDR interessiert sich nun auch dafür. Bei einem Fall, den ich gerade vor dem Landessozialgericht führe, wird es wohl zu einer Ausstrahlung bei "Hier ab Vier" kommen. Über den Sendetermin werde ich rechtzeitig informieren.

Warum dieser Blog?

Dieser Blog ist nicht zu verwechseln mit den schon existierenden Hartz IV Blogs.

Als Rechtsanwalt für Sozialrecht habe ich vielfach und hauptsächlich mit der Grundsicherungsleistung nach den SGB II und SGB III zu tun. Hierbei müssen wir teilweise derart unglaubliches erfahren und erleben, so daß es der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden soll.

Mit diesem Blog werde ich künftig also über Kuriositäten und unglaubliche Erlebnisse und Rechtsprechung - aber auch über unglaubliches Verhalten der Behörden berichten. Auch erfahren Sie hier Termine öffentlicher Berichterstattung zu den hier geführten Themen.

Für ein reges Feedback bin ich jederzeit dankbar!