"Auch wenn sie zum Zeitpunkt des notwendigen Umzugs schwanger war, ist es ihr zuzumuten, den Umzug selbst vorzunehmen!" so die ARGE SGB II Burgenlandkreis
Eine schwangere Frau wollte wenige Wochen vor ihrer Entbindung in eine größere Wohnung umziehen. Die beantragten Umzugskosten wurden von der ARGE Burgenlandkreis mangels Notwendigkeit abgelehnt. Der hiergegen von uns erhobene Widerspruch wurde zurückgewiesen. Die ARGE Burgenlandkreis ist tatsächlich der Auffassung, daß es auch einer hochschwangeren Frau zumutbar sei, einen Umzug allein vorzunehmen. Schließlich sei der Hausrat einer Einzimmerwohnung nicht so umfangreich.
Es versteht sich von selbst, daß wir gegen diese Entscheidung sofort Klage erhoben haben. Über den Ausgang werden wir hier selbstverständlich berichten!
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Ärger mit der ARGE SGB II Burgenlandkreis? Dann bitte einen Kommentar hinterlassen!
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