Freitag, 9. Oktober 2009

Abwrackprämie und Hartz IV

"Wer Hartz IV-Empfangenden die Abwrackprämie vom Regelsatz abziehen will, hat jeglichen Blick für die soziale Realität im Lande verloren" Zitat: Gregor Gysi

Nachdem verschiedene Sozial- und Landessozialgerichte unterschiedlich über die Anrechnung einer bewilligten Abwrackprämie entschieden haben, hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Halle nun ein Magdeburger Urteil bestätigt, wonach die Abwrackprämie nicht anzurechnen ist.

Dies ist auch nur folgerichtig. Denn bereits der Präsident des Bundessozialgerichts hat sich - zwar nicht im Rahmen eines Urteils aber dennoch öffentlich - zur Abrackprämienproblematik bekannt. Er verwies auf eine Klausel in Paragraf 11 des SGB II, wonach zweckbestimmte Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dies ist zwar noch keine Rechtsprechung. Die Erfolgsaussichten einer Berufung bzw. Revision sind durch diese Äußerung aber bestens.

Hier gibt es dazu mehr Informationen:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,614903,00.html

Der MDR interessiert sich nun auch dafür. Bei einem Fall, den ich gerade vor dem Landessozialgericht führe, wird es wohl zu einer Ausstrahlung bei "Hier ab Vier" kommen. Über den Sendetermin werde ich rechtzeitig informieren.

1 Kommentar:

  1. Über diese Abwrackprämiensache ist es leider nicht zu einer Sendung gekommen. Der MDR hat kurzfristig den Termin mit der Mandantin abgesagt, einen neuen jedoch nicht genannt und sich nun auch nicht mehr gemeldet!

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